Tel: 07761 / 9386770

STEUEROPTIMIERTE ALTERSVORSORGE JETZT AUCH FÜR GRENZGÄNGER

VORTEILE FÜR GRENZGÄNGER

  • Mit Hilfe des Arbeitgebers kann die durch die nachgelagerte Besteuerung entstandene Rentenlücke verringert werden.
  • Der Grenzgänger erhält ähnlich zu den schweizerischen Kollegen seine „dritte Säule“ zur Altersvorsorge.
  • Durch Nutzung der Möglichkeiten des deutschen Einkommensteuerrechts erhält der Grenzgänger eine hohe Förderung für die Altersvorsorge.
  • Auf Antrag kann durch Freibetrag die Steuerentlastung sofort greifen.
  • Kann bei Rückkehr zu einem deutschen Arbeitgeber dort weitergeführt werden.
  • Rentenzahlung lebenslang oder Kapitalauszahlung.
  • Steuerersparnis bereits bei 1/4-jährlicher Vorauszahlungen abziehbar.

VORTEILE FÜR ARBEITGEBER

  • Ermöglicht den Grenzgängern ähnlich zu den schweizerischen Mitarbeitern die „dritte Säule“ der Altersvorsorge.
  • Durch Unterstützung der Grenzgänger positive Bindung der Fachkräfte an den Betrieb.
  • Es entstehen keine zusätzlichen Kosten oder administrativer Aufwand.
  • Es kommt kein Haftungsrisiko auf den Arbeitgeber zu.
  • Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers wird die Versicherungsnehmereigenschaft auf diesen übertragen.

VORTEILSBERECHNUNG FÜR GRENZGÄNGER

Wie rechnet sich eine steueroptimierte Altersvorsorge für Sie? Wir berechnen es Ihnen gerne!

Bitte rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 07761 – 93 86 770 oder wenden Sie sich per E-Mail an:
auskunft@direktversicherung-ch.info.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

  • Durch das Urteil der Oberfinanzdirektion Karlsruhe ist die Nutzung der steuerlichen Förderung nach §363 ESTG für Grenzgänger möglich.
  • Das zuständige Finanzamt informiert das Versicherungsunternehmen über die steuerliche Auswirkung der Beiträge.