Für all diese Fragen haben wir für Sie die passenden Antworten parat!
Wenn Sie eine Tätigkeit in der Schweiz planen, können Sie durch unsere Informationen und Erfahrungen eine Menge Zeit und ggf. Geld sparen. Die wesentlichen Unterschiede bei einem Arbeitsplatz in der Schweiz als Grenzgänger oder Aufenthalter erfahren Sie nachfolgend:
Alle Personen, welche als Grenzgänger in Deutschland (oder damit auch im MONDIAL) versichert sind und kein schriftliches Befreiungsgesuch gestellt haben, dürfen sich auf Anfrage beim Kanton hin dem KVG unterstellen – eine stillschweigende Befreiung ist rechtswidrig und wird daher künftig in allen Kantonen nicht mehr erfolgen dürfen!
Falls Sie sich entscheiden nicht nur Ihren Arbeitsplatz, sondern auch Ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen, gibt es zusätzliche Unterschiede in der Krankenversicherung, die Sie auf der Seite Krankenversicherung näher erläutert bekommen.
Nähere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten und zur richtigen Wahl der Krankenversicherung
Nähere Informationen zu den Unterschieden in der Krankenversicherung als Aufenthalter
Wir informieren Sie unverbindlich über alle anfallenden Abgaben sowie Durchschnittsleistungen...
Wir betreuen neben allen Anfragen hauptsächlich Grenzgänger/Aufenthalter aus den Orten Lörrach, Steinen, Schopfheim, Hasel, Wehr, Grenzach-Wyhlen, Herten, Schwörstadt, Öflingen, Bad Säckingen, Murg, Laufenburg, Albbruck, Dogern, Waldshut, Hotzenwald, Rickenbach, Rheinfelden, Herrischried, Görwihl.