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ARBEITEN & LEBEN IN DER SCHWEIZ

Krankenversicherung für Aufenthalter

Falls Sie sich entscheiden nicht nur Ihren Arbeitsplatz, sondern auch Ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen, sollten Sie folgende Unterschiede in der Krankenversicherung beachten.

In der Schweiz gibt es eine obligatorische Krankenversicherung, das sogenannte KVG, welches innerhalb der ersten 3 Monate nach Zuzug abgeschlossen werden muss.

Eine Befreiung hiervon ist normalerweise nicht möglich.

Diese Grundversicherung kann durch Zusatzversicherungen (VVG) für Leistungen im Ausland z.B. Deutschland, Brillen, Alternativmedizin ergänzt werden. Dadurch kann bei verschiedenen Anbietern die Behandlung bei den gewohnten deutschen Ärzten gewährleistet werden.

Zahnärztliche Leistungen sind in der Regel nur durch eine Krankheit abgedeckt. Auch hier können Zusatztarife für Zahnbehandlungen eingeschlossen werden.

Stationäre Behandlungen sind nur im Notfall im Ausland möglich.

Es gibt keine Familienversicherung, bei der Kinder beitragsfrei mitversichert werden können. Jede Person muss einzeln versichert werden. Die Prämie wird zu 100 % vom Versicherten bezahlt. Es gibt keinen Zuschuss vom Arbeitgeber.

Ein Erwachsener hat eine gesetzliche Franchise von mindestens 300,- CHF und maximal 2.500, CHF. Die Prämie ist abhängig vom Alter und dem Wohnort sowie von der Wahl der Franchise.

Jeder Versicherte hat nach der Franchise noch einen Selbstbehalt von 10 %, welcher aber auf 700,- CHF pro Kalenderjahr gedeckelt ist.

Gerne erstellen wir Ihnen über unsere Schweizer Partner ein unverbindliches Angebot.

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