Tel: 07761 / 9386770

ABGABEN/STEUERN BEI EINER BESCHÄFTIGUNG IN DER SCHWEIZ

Die Abzüge direkt von Ihrem Lohn in der Schweiz durch Ihren Arbeitgeber:

  • AHV (1 Säule)
  • ALV(Arbeitslosenversicherung)
  • NBUV/KTG (Nichtberufsunfallversicherung/Krankentagegeldversicherung)
  • Pensionskasse (2 Säule)

Die Steuern direkt von Ihrem Lohn durch den Arbeitgeber:

  • Schweizer Quellensteuer

Deutsche Einkommenssteuer, welche Ihnen nicht direkt vom Lohn abgezogen werden:

  • Die deutsche Einkommenssteuer wird vierteljährlich fällig, und zwar immer am 10.03., 10.06., 10.09. und am 10.12. eines Jahres. Sie wird wahlweise von Ihrem deutschen Konto abgebucht oder von Ihnen überwiesen.

Gerne ermitteln unserer Partner in Steuerfragen Ihren vorläufigen unverbindlichen Nettolohn.
Ebenso sind wir Ihnen bei der Anmeldung beim Finanzamt und dem Ausfüllen der notwendigen Unterlagen behilflich.

FORMULAR ZUR UNVERBINDLICHEN NETTOLOHNBERECHNUNG FÜR GRENZGÄNGER

Bitte füllen Sie folgendes Formular aus. Nach Eingang der Daten lassen wir Ihnen gerne eine individuelle Nettolohnberechnung über unsere Partner erstellen.

Für Rückfragen zu unseren Informationen oder ein unverbindliches, persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 07761 – 93 86 770 oder per E-Mail an auskunft@grenzgaenger-ch.info zur Verfügung.

Vielen Dank!

für Ihre Anfrage. Wir werden diese umgehend bearbeiten und uns dann bei Ihnen melden.